Wegfall des OGAW-Status von OEIC-Fonds ab dem 1. Januar 2021
Da das Vereinigte Königreich die Europäische Union nun verlassen hat, gelten britische Fonds, die von einer britischen Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, nach diesem Gesetzesrahmen nicht mehr als OGAW-Fonds. Allerdings befolgen im VK ansässige Fonds weiterhin die gleichen Regeln wie OGAW-Fonds. Wir haben ein Dokument mit Fragen und Antworten zusammengestellt, um Ihnen bei dieser Umstellung, die OEIC-Fonds ab dem 1. Januar 2021 betrifft, zu helfen.